Gemeinsam den passenden Weg finden
In den ersten Gesprächen lernen wir Ihre Situation kennen und entwickeln gemeinsam die für Sie passende Form der Unterstützung.
Als ersten Schritt vereinbaren Sie telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular einen Termin. Dieser Termin dient als erstes Kennenlernen und bietet Raum, Ihre aktuellen Beschwerden, Anliegen und Fragen zu besprechen.
Im Anschluss können auf Wunsch weitere probatorische Sitzungen stattfinden. Diese dienen dazu, Ihre Situation genauer zu verstehen, diagnostische Zusammenhänge einzuordnen und gemeinsam zu überlegen, welche Form der Unterstützung für Sie sinnvoll ist. Gleichzeitig haben Sie in diesen Stunden die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich bei Ihrer Therapeutin gesehen, verstanden und wohl fühlen. Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung bildet eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Behandlung.
In den ersten Sitzungen beraten wir Sie außerdem hinsichtlich der Sinnhaftigkeit einer Einzel- und/oder Gruppentherapie. Manchmal kann es auch hilfreich oder notwendig sein, ergänzende Maßnahmen wie einen Klinikaufenthalt, eine Rehabilitationsbehandlung oder weitere unterstützende Angebote in die Therapieplanung einzubeziehen.
Darüber hinaus erfolgt eine diagnostische Einordnung Ihrer Beschwerden, gegebenenfalls ergänzt durch testdiagnostische Verfahren.
Kosten und Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, erfolgt die Abrechnung direkt über Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Für Sie entstehen in diesem Fall keine zusätzlichen Kosten.
Privatversicherte
In der Regel werden die Behandlungskosten von privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch je nach Versicherung und Tarif teilweise erheblich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung über die individuellen Bedingungen für ambulante Psychotherapie zu informieren.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte
Bei Beihilfeberechtigten werden die Behandlungskosten in der Regel anteilig von der Beihilfestelle sowie der privaten Zusatzversicherung übernommen. Ein möglicher Eigenanteil richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte informieren Sie sich auch hier vor Beginn der Behandlung über die geltenden Konditionen.
Die Honorare entsprechen den üblichen Sätzen der privaten Abrechnung.
Selbstzahlerleistungen
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, das Erstgespräch, einzelne Sitzungen oder eine gesamte Behandlung selbst zu finanzieren. Dies betrifft insbesondere Coaching, Beratung oder psychotherapeutische Leistungen ohne Antragstellung bei der Krankenkasse sowie Paartherapie.
Für eine psychotherapeutische Sitzung von 50 Minuten werden derzeit gemäß Gebührenordnung 126,79 € berechnet. Für eine Paartherapie von 60 Minuten berechnen wir 140,00 €, für 90 Minuten 210,00 €.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Behandlungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Supervision
Die Kosten für Einzelsupervision entsprechen den Honoraren einer Selbstzahler-Einzelsitzung. Die Kosten für Gruppensupervision werden individuell vereinbart.


